Info zu Rechnungversendung per E-Mail

Für Lieferantenrechnungen akzeptiert SCHOTT ab sofort die effiziente und umweltfreundliche Zustellung per E-Mail.

Um Rechnungen schnell und reibungslos bearbeiten zu können, müssen die nachfolgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Rechnung darf ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: invoices.de@schott.com.
  2. Für jede Rechnung muss eine separate E-Mail erstellt werden.
  3. Jede E-Mail darf nur eine pdf-Datei im Anhang enthalten (maximale Dateigröße 10 MB). Die erste Seite der pdf-Datei muss die Rechnung darstellen, alle weiteren, rechnungsrelevanten Anhänge sind in derselben pdf-Datei dahinter anzuordnen.
  4. Der zusätzliche Versand von Rechnungen per Post darf sodann nicht mehr erfolgen.


Die Möglichkeit gilt für folgende deutsche Gesellschaften:

SCHOTT AG
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
SCHOTT Jenaer Glas GmbH
SCHOTT Technical Glass Solutions GmbH
SCHOTT-Rohrglas AG & Co. KG

Für Fragen stehen ihnen die Kreditorenbuchhaltung (payables.de@schott.com / +49 9633 80-200) und der Einkauf gerne zur Verfügung.